Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen ist die Grundlage unserer Geschäftsverbindung, dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen zu vereinbaren, indem wir zugleich anders lautenden Einkaufs bzw. Auftragsgeschäftsbedingungen widersprechen.

1. Massenermittlung bei Materiallieferung an Privatkunden: Dem Angebot liegen die Massen zugrunde, die wir aufgrund Ihrer Angaben, falls vorgelegt, Ihren Plänen und Skizzen ermittelt haben. Die Massen sind eigenverantwortlich durch den Auftraggeber zu prüfen. Wir erklären hiermit ausdrücklich den Haftungsausschluss auf Vollständigkeit/ Richtigkeit der Angaben, diese obliegt dem Auftraggeber. Mit der Auftragsvergabe erkennen Sie die ermittelten Massen als Bestellmasse an, sollte Ihrerseits nichts gegenteiliges gefordert werden.

2. Lieferung nach Vereinbarung

3. Lieferung frei Baustelle / frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.

4. Bei Abholung bzw. Lieferung unserer Waren auf Euro-Paletten wird ein Betrag von 10,00 €/ Stck. in Rechnung gestellt.

Bei Rückgabe werden pro Palette 8,50 € per Gutschrift oder Auszahlung vergütet.

5. Der Lieferschein ist sofort auf Massen zu überprüfen!

6. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen, sind unverzüglich anzuzeigen, beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Die Massen müssen vor Ort überprüft werden, da es sich um Planmaße, bzw. Massenangaben vom Kunden handelt. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gelten §§ 377 f. HGB.

7. Bei Nachlieferungen können längere Lieferzeiten entstehen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass das Material in Farbe und Struktur der bereits gelieferten Charge entspricht. Bereits eingebautes Material ist von der Reklamation ausgeschlossen.

8. Bei der Bestellung von Wand-/ Bodenfliesen, Bordüren, Dekoren und Mosaik aus Lagerbeständen können nur volle Pakete geliefert werden. Bei Lagerware ist eine Rücknahme möglich, wenn Caliber und Charge einlagernd in unserem Lager zur sinnvollen Wiederverwendung vorhanden ist. Nicht verbrauchte Einzelstücke und angebrochene Pakete können nicht zurückgenommen werden.

9. Binnen 4 Wochen werden Markenzubehörmaterialien in Originalverpackung zurückgenommen. Keine Rücknahme von Restmengen und bereits geöffneten Gebinden. Rückgabevergütung abzgl. 20% Rücknahmekosten. Rücknahme nur mit Beleg!

10. Bestellware keine Rücknahme! Bestellware muss komplett übernommen werden, unabhängig davon, wer die Massenermittlung durchgeführt hat. Auch eine Rücklieferung der kompletten Bestellung ist hier nicht möglich!

11. Bei Naturwerksteinen sind die technischen Merkblätter des Herstellers zu beachten. Reklamationen über Abweichungen in Farbe, Textur und Gefügestruktur können nicht berücksichtigt werden, insbesondere bei der Kombination von Natursteinfliesen mit großformatigen Bauteilen wie Treppenstufen, Waschtischen, Fensterbänken und dergleichen.

12. Die dem Naturstein eigenen Schwankungen in Farbe und Korn lassen- auch bei vorheriger Bemusterung- auf derartige Abweichungen begründete Beanstandungen nicht zu, wenn bei der Lieferung der allgemeine Charakter des Steins gewahrt bleibt.

13. Die beim Naturstein vorkommenden offenen Stellen, Adern (Glasadern), Einschlüsse, Flecken, Farbschwankungen und sonstige natürliche Eigenschaften berechtigen nicht zu Reklamation.

14. Sämtliches vom Bauherrn gestelltes Naturmaterial gilt als optisch und farblich vom Bauherrn vorsortiert und zur Verlegung freigegeben.

 

15. Soweit wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfreien Ersatz liefern; bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Kaufvertrages.

16. Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Vertragsgrundlage; wir bieten unseren Kunden Einsicht in die bei uns ausliegende VOB an. Sämtliche im Leistungslohn angebotenen Verlegearbeiten beziehen sich auf verlegereife Untergründe. Eventuell erforderliche Vorarbeiten sind gesondert zu vergüten.

17. Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig, die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der Vereinbarung zur Verrechnung gelangt die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Materiallieferung bzw. Einbaus/ Verlegung von Leistungen. Durch die Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt. gleichen sich alle vorher erstellten Angebote bzw. Beauftragungen, unabhängig der angebotenen bzw. vereinbarten Angebots- Auftragsart (Einheitspreis, Pauschal etc.) entsprechend an.

18. Die Ware bleibt bis zu deren vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für den Fall, dass die von uns gelieferten Waren im Rahmen Ihres Geschäftsbetriebes anderweitig verwertet werden, treten Sie uns schon jetzt sämtliche, gegen Dritte bestehende Ansprüche auf Zahlung der Gegenleistung ab und berechtigen uns damit, die Forderung aus abgetretenem Recht im eigenen Namen geltend zu machen (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

19. Sollten einzelne Klauseln oder Klauselteile unserer Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.

20. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist der Sitz unserer Firma.

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